Rund 30.000 Teilnehmende bei der Sternfahrt Berlin

Unter dem Motto „Rauf aufs Rad – #Verkehrswende jetzt umsetzen!“ demonstrierten zehntausende Radfahrer*innen bei der Sternfahrt des ADFC Berlin am 12. Juni 2022. 18 Routen führten zum Großen Stern und dem Umweltfestival vor dem Brandenburger Tor.

Bloick von oben auf eine Autobahn mit zahlreichen Radfahrenden.
Zehntausende Teilnehmer*innen waren unter adnerem auf Berliner Autobahnen unterwegs. © ADFC-Berlin/Wibke Reckzeh

Damit setzten die Teilnehmenden ein starkes Zeichen für den Radverkehr und forderten Taten statt Worte. Der Koalitionsvertrag von Rot-Grün-Rot sieht unter anderem vor, Berlins Hauptverkehrsstraßen bis 2026 mit sicheren, geschützten Radwegen auszustatten. Allein die Hauptstraßen ergeben rund 1.600 Kilometer. Zusätzlich kommen hunderte Kilometer Radnetz in den Nebenstraßen.

Verkehrswende endlich umsetzen

„Seit vier Jahren schreibt das Mobilitätsgesetz deutliche Verbesserungen vor, ein riesen Erfolg für die Zivilgesellschaft. Jetzt stehen auch die Pläne für das Radnetz fest. Unser Druck geht heute weiter, denn was auf dem Papier festgeschrieben ist, muss endlich auch auf der Straße ankommen. Die Menschen auf der heutigen Sternfahrt fordern den Berliner Senat und die Bezirke mit uns dazu auf, die Verkehrswende umzusetzen und endlich stadtweit das Radnetz auszurollen“, fordert Frank Masurat, Landesvorsitzender des ADFC Berlin.

Mindeststandards festgeschrieben

Er begrüßte, dass Berlin im letzten Jahr Mindeststandards für den Ausbau des Radnetzes im Radverkehrsplan festgeschrieben hat. Die schlechte Nachricht sei jedoch, dass die Stadt derzeit organisatorisch nicht dafür aufgestellt sei, diesen Plan und damit das Berliner Radnetz auch umzusetzen. "Mit der ADFC-Sternfahrt fordern wir: Schluss mit dem Prinzip Hoffnung des Senats. Die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel für den Radwegeausbau sind seit Jahren bekannt. Trotz besseren Wissens hat der Berliner Senat einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der nicht mit den Zielen des Mobilitätsgesetzes vereinbar ist. Wir appellieren an die Rot-Grün-Rot-Fraktionen, dies umgehend zu korrigieren“, sagt Masurat.

Kinderroute als Highlight für Kinder

Einsteigen zur ADFC-Sternfahrt konnte man an verschiedenen Orten in Brandenburg und in der ganzen Stadt Berlin. Besonderes Highlight heute war die Kinderroute. Auf einer kürzeren Route konnten Kinder und Eltern mit ihren Rädern in kindgerechtem Tempo fahren.


https://kreis-konstanz.adfc.de/neuigkeit/rund-30000-teilnehmende-bei-der-sternfahrt-berlin

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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