Kidical Mass Berlin: Fahrraddemo für kinder- und fahrradfreundliche Straßen

Kidical Mass Berlin: Fahrraddemo für kinder- und fahrradfreundliche Straßen © Norbert Michalke

Kidical Mass am 14./15. Mai: Große Kinder-Fahrraddemo in über 180 Orten

Pressemitteilung Kidical Mass Aktionsbündnis

 

14./15. Mai: Große Kinder-Fahrraddemo in über 180 Orten / "Uns gehört die Straße" – Kidical Mass fordert Vorfahrt für ungeschützte Verkehrsteilnehmende

Am 14. und 15. Mai 2022 bringt das Kidical Mass Aktionsbündnis zehntausende Kinder und Familien auf die Straße. In 180 Orten in ganz Deutschland und weiteren Ländern finden unter dem Motto „Uns gehört die Straße“ Fahrraddemos für kinder- und fahrradfreundliche Orte statt. 250 Organisationen und fast 70.000 Unterzeichnende unterstützen die Forderungen der Kidical Mass nach einem kinderfreundlichen Straßenverkehrsrecht bereits in einer entsprechenden Petition.

Die Kidical Mass Organisator:innen betonen: Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich sicher und selbstständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können. Doch das aktuelle Straßenverkehrsrecht verhindert das, denn es bevorzugt allein das Auto. Das muss sich dringend ändern.

Simone Kraus vom Kidical Mass Aktionsbündnis sagt: „Damit die Verkehrswende gelingt, ist es wichtig, dass sich alle Menschen auf dem Rad und zu Fuß sicher fühlen können. Wir brauchen ein Straßenverkehrsrecht, bei dem die ungeschützten Verkehrsteilnehmer:innen Vorfahrt haben – vor allem die Kinder. Davon profitieren wir alle.“

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Kinder außerhalb von Autos sind im Verkehrsrecht eigentlich gar nicht vorgesehen. Das Straßenverkehrsrecht schützt Kinder nur dann, wenn sie in Autos kutschiert werden – das ist diskriminierend und verkehrspolitisch völlig kontraproduktiv. Klimafreundlicher Verkehr in lebenswerten Städten und Dörfern funktioniert nur, wenn das Radfahren und Zufußgehen für die kürzeren Stecken die naheliegendste und attraktivste Option ist. Dann können Kinder selbständig und sicher von A nach B kommen – ganz ohne Elterntaxi.“  

Die Forderungen des Kidical Mass-Aktionsbündnisses

Das neue Straßenverkehrsrecht muss

  • die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt stellen und Vision Zero – null Verkehrstote und Schwerverletzte – zum Ziel haben
  • die selbständige und sichere Mobilität der Kinder ermöglichen – auf dem Weg zur Schule, zu Freund:innen, zum Sportverein oder Spielplatz.

Städte und Gemeinden müssen die Freiheit erhalten, kinder- und fahrradfreundliche Maßnahmen nicht nur an einzelnen Gefahrenstellen umzusetzen, sondern im gesamten Stadtgebiet. Das umfasst zum Beispiel:

  • geschützte oder baulich getrennte, breite Radwege an Hauptverkehrsstraßen und Landstraßen sowie geschützte Kreuzungen (nach niederländischem Vorbild)
  • Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts
  • Schulstraßen und Zonen ohne Autoverkehr (temporäre Kfz-Durchfahrverbote)
  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen als flächendeckendes Netz und Grundlage für ein sicheres Schulwegnetz
  • Straßen ohne Durchgangsverkehr in Wohngebieten (zum Beispiel wie Kiezblocks in Berlin oder Superblocks in Barcelona)

„Wer sagt, dass Straßen nur für Autos da sind und nicht für Kinder?“, fragt Paula (13) aus Berlin. Und Wenzel (10) aus Guayaquil in Ecuador fordert: „Die Politiker sollen endlich aufhören, uns Kinder zu ignorieren!“

Startschuss noch in diesem Jahr

Die Kidical Mass fordert Bundesverkehrsminister Volker Wissing dazu auf, umgehend die Reform des Straßenverkehrsrechts auf den Weg zu bringen. Parallel zur Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes muss er frühzeitig das Gespräch mit den Ländern aufnehmen, um 2023 die Umsetzung der neuen Gesetzesziele in der Straßenverkehrsordnung sicherzustellen.

Über das Kidical Mass Aktionsbündnis

Die Kidical Mass ist eine weltweite Bewegung. Seit 2017 gibt es sie auch in Deutschland. Bei bunten Fahrraddemos erobern Radfahrende von 0 bis 99 Jahren die Straße. Die Kidical Mass setzt sich für kinder- und fahrradfreundliche Städte und Gemeinden ein. Herzstück des Aktionsbündnisses sind über 250 lokale Organisationen und Initiativen. Ein einzigartiges Netzwerk – dezentral, selbstorganisiert und gemeinsam stark. Unterstützt wird es von den überregionalen Partner:innen: ADFC, Campact, Changing Cities, Deutsches Kinderhilfswerk, Greenpeace, Pro Velo Schweiz und VCD.

Hinweise an Redaktionen:

Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters steht am Samstag, 14. Mai, ab 14.30 Uhr bis zu Beginn der Fahrraddemo (ca. 15 Uhr) am Aachener Weiher in Köln für Interviews und Statements zur Verfügung. Alle beteiligten Städte sowie Foto- und Filmmaterial finden Sie auf der Aktionswebsite www.kinderaufsrad.org. Themenfotos finden Sie im blauen Medienkasten.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Downloads

zahlreiche Kinder auf Fahrrädern mit Luftballons und Fahnen in Berlin

Kidical Mass in Berlin 2020

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Kinder auf Fahrrädern fordern kinder- und fahrradfreundliche Straßen

Kidical Mass in Berlin

Copyright: Norbert Michalke

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ADFC | Bundeshauptversammlung am 13. - 14. November 2021

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters

Copyright: ADFC/Deckbar

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https://kreis-konstanz.adfc.de/pressemitteilung/kidical-mass-am-14-15-mai-grosse-kinder-fahrraddemo-in-180-orten

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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