Uns gehört die Straße! ADFC ruft zu bundesweiten Familien-Fahrraddemos auf

Am 14. und 15. Mai 2022 bringt das Kidical Mass-Aktionsbündnis zehntausende Kinder und Familien auf die Straße. Auch in Baden-Württemberg finden in vielen Orten unter dem Motto „Uns gehört die Straße“ Kinder-Fahrraddemos statt.

Kinder rauf aufs Rad! Am kommenden Wochenende, 14. und 15. Mai, treten beim bundesweiten Kidical Mass-Wochenende in ganz Deutschland Kinder und Familien für kinder- und fahrradfreundliche Wege in die Pedale. Der ADFC Baden-Württemberg ist Partner des Aktionsbündnisses und ruft zur Teilnahme an den bunten Fahrrad-Demos auf. In rund 24 baden-württembergischen Städten findet die Kidical Mass statt – unter anderem in Stuttgart, Mannheim, Heidelberg und Freiburg, aber auch in Künzelsau, Esslingen, Winnenden, Rottweil oder Sigmaringen (Übersichtskarte der Aktionsorte). 

Vorfahrt für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen

„Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich sicher und selbstständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können – auf dem Weg zur Schule, zu Freundinnen und Freunden, zum Sportverein oder Spielplatz. Davon sind wir in Baden-Württemberg aber noch ein ganzes Stück entfernt“, sagt Benedikt Glitz, Referent für Mobilität und Verkehr beim ADFC Baden-Württemberg. „Wir brauchen dringend ein geschütztes, kindertaugliches Radwegenetz, viel mehr Tempo 30 und Schulstraßen ohne Autoverkehr.“

Bund, Land und Kommunen sind in der Pflicht!

Damit das gelingt, fordern die Kidical Mass-Organisator*innen mit einer entsprechenden Petition vom Bund ein modernes Straßenverkehrsgesetz – in dem nicht das Auto im Mittelpunkt steht. „Wir brauchen ein Straßenverkehrsrecht, bei dem die ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen Vorfahrt haben – insbesondere die Kinder. Davon profitieren wir alle und nur so gelingt die Verkehrswende.“
„Doch nicht nur der Bund steht in der Pflicht“, betont Glitz – auch das Land muss dafür sorgen, dass ein kinderfreundliches Mobilitätsgesetz auf den Weg gebracht wird und sich die Radverkehrssicherheit verbessert. Vom Innen- und Verkehrsministerium ist ein Verkehrssicherheitspakt angekündigt. Darin müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Radverkehrssicherheit im Land zu verbessern. Der ADFC hat dafür sechs Forderungen formuliert und nimmt die verantwortlichen Ministerien in die Pflicht. Für Kommunen gilt es, ihren Handlungsspielraum voll auszuschöpfen, „denn eine fahrradfreundliche Mobilität beginnt vor Ort“.

Maßnahmen für kinderfreundliche Straßen

Damit Kinder in Zukunft sicher und selbständig Fahrrad fahren können, muss ein neues Straßenverkehrsrecht die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt stellen und Vision Zero – null Verkehrstote und Schwerverletzte – zum Ziel haben. Städte und Gemeinden müssen die Freiheit erhalten, kinder- und fahrradfreundliche Maßnahmen nicht nur an einzelnen Gefahrenstellen umzusetzen, sondern im gesamten Stadtgebiet. Das umfasst zum Beispiel: 

  • geschützte oder baulich getrennte, breite Radwege an Hauptverkehrsstraßen und Landstraßen sowie geschützte Kreuzungen (nach niederländischem Vorbild)
  • Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts
  • Schulstraßen und Zonen ohne Autoverkehr (temporäre Kfz-Durchfahrverbote)
  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen als flächendeckendes Netz und Grundlage für ein sicheres Schulwegnetz
  • Straßen ohne Durchgangsverkehr in Wohngebieten

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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