Radfahrende werden zu eng überholt

Radfahrende werden zu eng überholt © Ulf Dietze / ADFC Hamburg

Zum Weltfahrradtag am 3. Juni 2022: ADFC kritisiert lasche Polizei-Kontrollen

Mehr Sicherheit im Radverkehr! Der ADFC Baden-Württemberg fordert zum Weltfahrradtag am 3. Juni 2022, konsequentere Kontrollen von Überholabständen und kritisiert die mangelnde Bereitschaft der Behörden, die bestehenden Regelungen zu überwachen.

Sicherheit im Radverkehr? Fehlanzeige. Wie eine aktuelle Studie des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos zeigt, halten Sicherheitsbedenken viele Menschen vom Radfahren ab: 42 Prozent der Befragten halten es für zu gefährlich. „Das zeigt ganz deutlich, dass viel mehr für die Sicherheit von Radfahrendengetan werden muss“, sagt Benedikt Glitz vom ADFC Baden-Württemberg. Dazu gehören nicht nur sichere Radwege und ein durchgängiges Radnetz, sondern auch regelmäßige und konsequente Kontrollen der bestehenden Regeln seitens der Polizei.

Abstände werden nicht eingehalten

Wie etwa die gesetzlichen Regelungen zum Mindestüberholabstand, den Autofahrende gegenüber Radfahrenden einhalten müssen: Die laut Straßenverkehrsordnung (StVO) klaren Vorgaben von 1,50 Meter inner- und zwei Meter außerorts werden in der Realität viel zu selten eingehalten – und ebenso wenig von den zuständigen Behörden kontrolliert.

Der ADFC hat in Baden-Württemberg Abstandsmessungen mit dem OpenBikeSensor durchgeführt und über 7.500 Überholvorgänge dokumentiert. „Das Ergebnis ist erschreckend“, so Glitz. Innerorts wurde bei der Hälfte aller Überholvorgänge der Mindestüberholabstand nicht eingehalten – außerorts sogar bei vier von fünf. „Fehlender Abstand ist gefährlich, fühlt sich gefährlich an und hält Menschen vom Radfahren ab“, so Glitz.

Ursache für dieses gefährliche Verhalten ist zum Teil die Unkenntnis der Autofahrenden, eine falsche Einschätzung des tatsächlichen Abstandes und eine mangelnde Einsicht. Aus Sicht des ADFC müssen Kontrollen so lange regelmäßig durchgeführt wer-den bis sicheres Überholen von Radfahrenden selbstverständlich ist.

Handeln statt auf Unfälle zu warten!

Der ADFC fordert daher die Polizeibehörden auf, regelmäßiger und konsequenter Verstöße zu kontrollieren und zu sanktionieren. „Es gibt kein Regelungsproblem, allerdings leider ein Einstellungsproblem – die Polizei sieht in zu geringen Überholabständen vielerorts kein Problem und kontrolliert deswegen nicht oder zu wenig“, so Glitz. Auf die ADFC-Initiative, gemeinsame Aktionen zu den Themen Überholabstand und sicherer Radverkehr durchzuführen, reagierten von 13 baden-württembergischen Polizeidirektionen lediglich drei. Darunter die Direktion in Stuttgart, die auch am Weltfahrradtag Abstandkontrollen durchführt und an einem Infostand (15-18 Uhr, Erwin-Schoettle-Platz) gemeinsam mit dem ADFC Stuttgart zum Thema Radverkehrssicherheit aufklärt.

Das zuständige Innenministerium erachtet auf ADFC-Anfrage Abstandskontrollen nur unfallbezogen für sinnvoll. „Doch dann ist es für viele Radfahrende schon zu spät, denn ein Unfall beim Überholen endet viel zu leicht tödlich. Und die Angst hält Menschen von vornherein vom Radfahren ab“, gibt Glitz zu bedenken. Daher gelte es jetzt zu handeln. Das Motto „Nicht so wild, gibt Schlimmeres“ müsse sich ändern: „Denn damit erweist die Polizei der Verkehrswende und der Radverkehrssicherheit nur einen Bärendienst“, so Glitz.
 

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

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