CDU will Radverkehr bremsen und Berliner Mobilitätsgesetz ändern

Nach der Prüfung der Radwege sollen in Berlin nun Radwege schmaler und weniger Personal für den Radverkehr eingesetzt werden: Die CDU-Fraktion möchte das Berliner Mobilitätsgesetz ändern – mit großen Nachteilen für den gesamten Umweltverbund.

Radfahren in der Stadt, Ampelstart von oben
Radfahren in der Stadt - Ampelstart von oben © ADFC / Westrich

Bisher ist es nur ein Entwurf, aber die darin aufgeführten Änderungen könnten das Mobilitätsgesetz im Kern so aufweichen, dass am Ende für den Rad- und Fußverkehr ein Rückschritt in die 1970er-Jahre zu befürchten ist, so der ADFC Berlin. Der ADFC-Landesverband bezeichnet den Entwurf als Absage an die Verkehrswende in Berlin.

Berliner Mobilitätsgesetz hat Vorreiterrolle in Deutschland

2018 wurde das Berliner Mobilitätsgesetz als erstes seiner Art deutschlandweit beschlossen. Im Radverkehrsteil des Gesetzes sind zahlreiche Forderungen des ADFC enthalten, die den Radverkehr in der Hauptstadt voranbringen sollen.

Der Berliner Senat, damals unter Rot-Rot-Grüner Regierung, hatte die Forderungen des Volksentscheids Fahrrads mit seinen Träger:innen Changing Cities, ADFC, Fuss e. V. und anderer Bündnispartner:innen weitgehend übernommen und diese gesetzlich verankert.

Das Gesetz räumte dem Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr Vorrang ein – und nahm damit eine Vorreiterrolle für ganz Deutschland ein.

Kehrtwende in der Verkehrspolitik

Seitdem die CDU in Berlin mitregiert, zeichnet sich eine Kehrtwende bei der Verkehrspolitik ab: Bereits kurz nach Amtsantritt stellte die neue Berliner Verkehrssenatorin Manja Schreiner im Juni und Juli viele lang geplante Radwegeprojekte der Vorgängerregierung auf den Prüfstand. Das sorgte für Kritik und Proteste.

Nun soll auch das Mobilitätsgesetz geändert werden. Laut Änderungsentwurf der CDU-Fraktion könnten zahlreiche Passagen umformuliert oder sogar ersatzlos gestrichen werden – mit großen Nachteilen für den Umweltverbund.

Schmalere Radwege und weniger Personal

Konkret soll es folgende Änderung für den Bereich Radverkehr geben:

  • Neue Radschutzstreifen sollen auf bis zu 1,25 Meter Breite verschmälert werden können, Radwege auf 1,50 Meter. Diese Mindestmaße sollen gegebenenfalls auch noch unterschritten werden dürfen.
  • Auch sollen Radwege nicht mehr gewährleisten, dass sich Radfahrer:innen sicher überholen können.
  • Ebenso gestrichen wurde, dass der Radverkehr „flüssig“ verlaufen soll.
  • Außerdem sollen sich Radfahrer:innen und Fußgänger:innen Gehwege teilen, wenn diese mindestens 2,50 Meter breit sind. Zum Vergleich: Eine einzige Kfz-Spur ist 3,50 Meter breit.
  • Statt in den Bau geschützter Radwege zu investieren, sollen alte, schmale Hochbordradwege saniert werden.
  • Gleichzeitig sollen Planungsstellen für den Radverkehr auf nur noch mindestens eine Stelle pro Bezirk gekürzt werden. 

ADFC Berlin kritiert Änderungspläne

Kritik an den Plänen kommt vom ADFC Berlin. Er demonstrierte bei seiner Fahrrad-Kreisfahrt am 16. September 2023 gegen die geplante Gesetzesänderung.

„Wir sagen: Nicht mit uns! Berlin braucht eine sichere, schützende Radinfrastruktur, damit es endlich keine Toten und Verletzten mehr gibt. Auch Radfahrende haben das Recht, sicher, zügig und bequem voranzukommen“, schreibt der ADFC-Landesverband in der Ankündigung zur Kreisfahrt. „Während andere europäische Städte wie Paris, Kopenhagen und Amsterdam das verstanden haben und in den Radverkehr als umwelt- und städtefreundliche Zukunftsmobilität investieren, betreibt die Berliner CDU eine Verkehrspolitik aus dem letzten Jahrhundert.“

Auch andere Verbände wie Changing Cities kritisieren den Entwurf scharf.

Verbände und Organisationen appellieren an SPD

In einem Offenen Brief appellieren ADFC Berlin, der BUND Berlin, Changing Cities, FUSS e.V., die Deutsche Umwelthilfe, der VCD Nordost und der IGEB an die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, sich gegen die Verkehrspläne der CDU zu stellen und die geplante Änderung des Mobilitätsgesetzes nicht zu unterstützen.

Hier geht’s zum Offenen Brief

Aktualisiert am 22.09.2023


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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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