Neuer ADFC-Bundesvorstand gewählt

Bei der 43. ADFC-Bundeshauptversammlung in Berlin wurde am Sonntag, 12.11., ein neuer Bundesvorstand bestimmt. Frank Masurat wurde zum neuen ADFC-Bundesvorsitzenden gewählt.

Der neue Bundesvorstand des ADFC (v.l.n.r.): Christoph Schmidt, Dr. Joachim Lohse, Amelie Döres, der neue Bundesvorsitzende Frank Masurat, Sarah Holczer, Christian Tänzler.
Der neue Bundesvorstand des ADFC (v.l.n.r.): Christoph Schmidt, Dr. Joachim Lohse, Amelie Döres, der neue Bundesvorsitzende Frank Masurat, Sarah Holczer, Christian Tänzler. Es fehlt im Bild: Cathrin Cailliau. © ADFC/Deckbar

Die etwa 140 Delegierten der ADFC-Bundeshauptversammlung (BHV) aus ganz Deutschland hatten in mehreren Wahlen über die Führung des Verbandes abzustimmen. Frank Masurat wurde mit großer Mehrheit zum neuen ADFC-Bundesvorsitzenden gewählt und tritt damit die Nachfolge von Rebecca Peters an, die sich nicht mehr zur Wahl stellte.

Rebecca Peters war fünf Jahre lang Mitglied im ADFC-Bundesvorstand und stand davon zwei Jahre dem ADFC als Bundesvorsitzende vor. Dabei hat sie den Verband stark geprägt. Sie fasste ihre Amtszeit in einer beeindruckenden Rede zusammen und bedankte sich beim ADFC und den Delegierten, die ihr im Alter von 22 Jahren die Chance gegeben hatten, den ADFC zu führen. Sie wurde mit minutenlangem stehenden Applaus verabschiedet.  

Neu im ADFC-Bundesvorstand sind Sarah Holczer und Cathrin Cailliau. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Amelie Döres, Joachim Lohse, Christoph Schmidt und Christian Tänzler wurden mit großer Mehrheit in ihrem Amt bestätigt. Hanna Grau und Reinhard Buschmann-Carl traten nicht mehr zur Wahl an.

Politischer Leitantrag einstimmig verabschiedet

Neben den Wahlen wurde über zahlreiche Anträge diskutiert und abgestimmt. Der politische Leitantrag „Mobilität für alle – Verkehrspolitik ohne Ideologie!“ wurde einstimmig verabschiedet. Darin fordert der ADFC die politischen Partner:innen in Bund, Ländern und Kommunen auf, den Radverkehr in ihren Entscheidungen ernsthaft und gleichberechtigt zu berücksichtigen, um eine ideologiefreie und faire Verkehrswende zu fördern.

Daneben wurde der Vorstand der Bundeshauptversammlung, die BHV-Delegierten im Bund-Länder-Rat und die Rechnungsprüfer:innen neu gewählt.

Ein ausführlicher Bericht zur BHV erscheint in der kommenden Ausgabe des ADFC-Mitgliedermagazins Radwelt und auf der Internetseite.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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