© ADFC Freiburg / Björn Haake

ADFC: Die Mobilitätswende beginnt vor Ort!

Kampagnenauftakt der Mobilitätswendeallianz Baden-Württemberg zur Kommunalwahl im Oberen Schlossgarten in Stuttgart

Die Infrastruktur und das Mobilitätsangebot in den Kommunen sind wesentlich, um die Mobilitätswende voranzubringen. Die Partner*innen der Mobilitätswendeallianz Baden-Württemberg machen zu ihrem Kampagnenauftakt zur Kommunalwahl am Dienstag im Oberen Schlossgarten in Stuttgart darauf aufmerksam, welche zentrale Rolle Gemeinderät*innen dabei spielen. Sie fordern Wählende auf, die Mobilitätswende am 9. Juni zu wählen. Denn sie ist machbar!

Was sich in den Kommunen bereits positiv verändert hat, stellt die Mobilitätswendeallianz Baden-Württemberg anhand bereits existierender guter Beispiele von Kommunen aus ganz Baden-Württemberg dar. Eine Landkarte der guten Beispiele zeigt, wie lebenswert die Mobilitätswende Kommunen macht. Entscheidend ist, wie stark sich Gemeinderät*innen dafür einsetzen. Die guten Beispiele sollen inspirieren und zeigen, wie die Mobilitätswende geht. Dabei hat die Allianz eine klare Botschaft: Wählen auch Sie die Mobilitätswende am 9. Juni!

Am 9. Juni 2024 sind Kommunalwahlen - Wir wählen die Mobilitätswende!

„Die Mobilitätswende beginnt vor Ort. Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob es mehr Grünflächen und Erholungsräume, sichere Schulwege, durchgängige Radwegenetze, einen verlässlichen ÖPNV und Sharingangebote in den Gemeinden gibt“, so Romeo Edel, Sprecher der Mobilitätswendeallianz. „Auch in den Kommunen wird über Geld und Personal für eine Mobilitätswende entschieden. Am 9. Juni 2024 sind Kommunalwahlen – jetzt heißt es: Ich wähle die Mobilitätswende.“

Kathleen Lumma, Landesgeschäftsführerin des ADFC Baden-Württemberg, unterstreicht: „Infrastruktur wird maßgeblich in den Kommunen gemacht – auch für den Radverkehr. Am 9. Juni stellen wir alle die Weichen für die Zukunft: Ob vor unserer Haustür eine vierspurige Straße mit Lärm und Abgasen gebaut wird oder ein Fahrradweg ohne Abgase und Raser am Haus entlangläuft, haben wir alle bei der Kommunalwahl in der Hand!“

Nachhaltige Mobilität braucht es überall

Petra Schulz, Beisitzerin im Vorstand des VCD in Baden-Württemberg, betont: „Beim Klimaschutz im Verkehr besteht erheblicher Nachholbedarf. Für eine zukunftsorientierte Mobilität, in der sehr viel mehr Menschen umweltfreundliche Verkehrsmittel wählen, braucht es ein intelligent organisiertes Mobilitätssystem. Stadt und Land benötigen ein leistungsfähiges ÖPNV-Netz mit kurzen Takten.“ Gleiches gelte für Sharingangebote, Fuß- und Radwege, so Schulz. “Auch für Menschen außerhalb der Ballungsgebiete sollten umweltfreundliche Verkehrsmittel attraktiv sein!“

Maren Diebel-Ebers, stellvertretende Vorsitzende DGB Baden-Württemberg, erklärt: „Nachhaltige Mobilitätsangebote für den Weg zur Arbeit und zurück sind das Herzstück der Mobilitätswende. Als DGB setzen wir uns für ein betriebliches Mobilitätsmanagement ein, das auf die Bedürfnisse der Beschäftigten abgestimmt ist und den Menschen den Raum gibt, sich aktiv mit der eigenen Mobilität auseinanderzusetzen. Für Kommunen und Arbeitgeber bietet ein passgenaues Mobilitätsmanagement die Chance, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Sicherung von Fachkräften zu leisten.“

Lebenswerte Orte durch nachhaltige Mobilität

Martin Bachhofer, Landesgeschäftsführer des BUND Baden-Württemberg, ergänzt: „Der öffentliche Raum in unseren Städten und Gemeinden muss völlig neu aufgeteilt und gestaltet werden: Wir brauchen Fuß- und Radwege, Grünflächen, Sitz- und Spielgelegenheiten statt überbreiter Straßen für Autos und ausufernder Parkplätze. Denn Straßen sind für alle da! Nicht nur um schnell mit dem Auto von A nach B zu kommen, sondern vor allem zum Spielen, Verweilen und Plaudern. Wir fordern Vorfahrt für Natur und Klima, für Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität statt für raumgreifende und ressourcenhungrige Blechkisten.“

Für weitere Informationen und Interviewanfragen steht der ADFC zur Verfügung.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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